Beschussämter
Aktuelles
Anpassung der Zeitgebühren zum 1. Januar 2020
Die bayerische Beschussverwaltung führt zum 1. Januar 2020 eine Anpassung der Zeitgebühren auf Grund der Gebührenerhöhung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durch. Diese Anpassung begründet sich auf §3 Bayerische Beschussgebührenverordnung (BeschGebV).
Die Anpassung betrifft die gemäß BeschGebV anfallenden Zeitgebühren; Festgebühren bleiben unberührt.
Bereich
Zeitgebühr Zeitgebühr
bis 31.12.2019 ab 01.01.2020
Organisationseinheiten mit geringer bis mittlerer technischer
Ausstattung (z.B. Prüfung von Druckluftwaffen und Böllern, 99 € 120 €
Aufbringen von Kennzeichen)
Vorkostenstellen ohne nennenswerte technische Ausstattung 71 € 71 €
(z.B. Reisekosten)
Die neuen Stundensätze gelten für ab dem 01.01.2020 eingereichte Aufträge. Alle Vorgänge, die vor diesem Datum angelegt sind, werden gemäß den bisherigen Stundensätzen abgerechnet.