Beschussämter

Aktuelles

Anpassung der Zeitgebühren zum 1. Januar 2020

Die bayerische Beschussverwal­tung führt zum 1. Januar  2020 eine Anpassung der Zeitgebühren auf Grund der Gebühren­erhöhung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durch. Diese Anpassung begründet sich auf §3 Bayerische Beschussgebühren­verordnung  (BeschGebV).

Die Anpassung  betrifft die gemäß BeschGebV anfallenden Zeitgebühren; Festgebühren bleiben unberührt.

Bereich

Zeitgebühr           Zeitgebühr
bis 31.12.2019    ab 01.01.2020 

Organisationseinheiten mit geringer bis mittlerer technischer            
Ausstattung (z.B. Prüfung von Druckluftwaffen und Böllern,                99 €                120 €
Aufbringen von Kennzeichen)

Vorkostenstellen ohne nennenswerte technische Ausstattung             71 €                 71 €
(z.B. Reisekosten)

Die neuen Stundensätze gelten für ab dem 01.01.2020 eingereichte Aufträge. Alle Vorgänge, die vor diesem Datum angelegt sind, werden gemäß den bisherigen Stundensätzen abgerechnet.