Energiebestimmung

Die Bestimmung der Bewegungsenergie der Geschosse von Schusswaffen gehört ebenso zum Aufgabengebiet der bayerischen Beschussverwaltung.

Soweit es sich um Einzelstücke handelt, können Druckluft-, Federdruckwaffen und F Fuenfeck
Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, von einem Beschussamt auf Antrag geprüft und mit dem Kennzeichen "F im Fünfeck" versehen werden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.

Um die volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen, ist sämtliches Zubehör (z.B. Geschosse, Magazin, Treibgas, Adapter, Batterien, etc.) zur Prüfung vorzulegen.